Neuigkeiten




Hinzuverdienst bei der gesetzlichen Rente – neues Flexirentengesetz ab 1. Juli 2017

Unruhestand bei kleiner Rente

02.03.2017

Lust an der Arbeit oder zu wenig Rente: Eine knappe Million Ruheständler im Alter von 65+ verdienen sich nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit mit einer geringfügigen Beschäftigung etwas dazu – Tendenz deutlich steigend. Die neuen Regelungen des Flexirentengesetzes greifen ab dem 1. Juli dieses Jahres.






Kontakt

H. Griebel & Co. GmbH
Bismarckallee 51
22926 Ahrensburg

Tel.: 04102-897070
Fax: 04102-8970717

E-Mail: info@griebel.de

Neuigkeiten